Planen Sie den Bau eines Zauns? Sie fragen sich, ob Sie eine Genehmigung benötigen? Nun, Sie können einen Zaun oft ohne Baugenehmigung errichten. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie keine Formalitäten mit den Behörden erledigen müssen. Das Verfahren hängt meistens von der Höhe des Zauns und seinem Standort ab. Werfen wir einen Blick auf die in den Verordnungen festgelegten Anforderungen.
Zaunbau mit Polen und Bebauungsplan
Wer einen Zaun aus Polen haben möchte, muss sich mit rechtlichen Vorschriften vorab auseinandersetzen. Der örtliche Bebauungsplan (B-Plan) ist ein Akt des deutschen Kommunalrechts, der festlegt, welche Gebäude oder Objekte in einem bestimmten Gebiet gebaut werden können und wie sie aussehen dürfen. Viele örtliche Pläne enthalten Vorschriften über die Lage und das Aussehen von Zäunen (z. B. keine Betonzäune oder ein bestimmter Abstand zur Straße).
Bevor Sie mit dem Zaunbau beginnen, sollten Sie daher prüfen, ob das Grundstück, das Sie umzäunen möchten, in einem Gebiet liegt, für das ein Bebauungsplan gilt. Wenn es einen B-Plan gibt, prüfen Sie, ob er Anforderungen an den Zaunbau enthält. Informationen über den lokalen Plan finden Sie auf der Website der Gemeinde oder direkt beim Bauamt.
Bau eines polnischen Zauns an der Straßenseite
Wenn Sie das gesamte Grundstück einzäunen wollen, wird ein Teil des Zauns wahrscheinlich an der öffentlichen Straßenseite liegen. Es kann dann sein, dass Sie vor der Errichtung eines Zauns eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde einholen müssen, um den Zaun an einem bestimmten Ort aufzustellen. Eine Genehmigung benötigen Sie eventuell auch, wenn Sie den Zaun vollständig auf Ihrem Grundstück errichten.
Wie Sie vorgehen, hängt davon ab, wie weit der Zaun von der Straße entfernt sein soll, welche Straße an Ihr Grundstück angrenzt und welche Anforderungen der örtliche Flächennutzungsplan ggf. stellt. So kann der örtliche Plan beispielsweise vorschreiben, dass Zäune in einem bestimmten Abstand von der Straße aufgestellt werden müssen oder dass ihr Standort mit dem Straßenverwalter abgestimmt wird.
Wenn Sie also einen Zaun am Rande einer Straße errichten wollen, erkundigen Sie sich bei der Straßenverwaltung, ob Sie sich mit ihr über den Standort des Zauns einigen müssen und welchen Abstand Sie zur Straße einhalten sollten. Wenn Sie nicht wissen, an welcher Straße Ihr Grundstück liegt, fragen Sie bei der Gemeindeverwaltung nach. Dort wird man Ihnen sagen, wer der Roadmanager ist.
Wenn der Zaun aus Polen höher als 1,50 m ist
Wenn Sie einen Zaun bauen wollen, der höher als 1,50 m ist, sollten Sie vorsichtshalber eine so genannte Anmeldung vornehmen. In diesem Fall reichen Sie vor der Errichtung des Zauns einen Antrag bei der Gemeinde ein und warten ab, ob die Gemeinde Ihren Antrag zunimmt.
Die Anmeldung ist ein Verfahren als die Baugenehmigung, da Sie alle Unterlagen und Zeichnungen selbst erstellen können. Sie benötigen:
- ein Antragsformular - die Verordnungen enthalten keine Vorlage für einen solchen Antrag, aber einige Ämter haben ihre eigenen Formulare, so dass Sie ein Antragsformular von der Website eines jeden Amtes herunterladen können. Geben Sie im Antrag den voraussichtlichen Zeitpunkt des Beginns der Arbeiten an (mindestens 21 Tage ab dem Tag der Antragstellung);
- Eine Zeichnung, in der die Lage des Zauns eingezeichnet ist - Sie können sie auf einer Kopie der Kataster- oder Grundkarte anfertigen (die Karte ist bei dem Katasteramt der Bezirksverwaltung oder des Rathauses erhältlich). Zeichnen Sie eine Projektion des Zauns und geben Sie die Entfernung des Zauns von den Grundstücksgrenzen oder anderen charakteristischen Elementen (z. B. von der Straße oder dem Gebäude) an;
- Zeichnung zur Darstellung des Zauns - ein Querschnitt des Zaun und eine Ansicht, die einen Ausschnitt des Zauns zeigt (z. B. eine sich wiederholende Spannweite). Geben Sie darauf die Höhe des Zaunes an;
Beschreibung des Zauns - schreiben Sie auf, welche Materialien Sie für den Zaun verwenden möchten; - Eine Erklärung, dass Sie der Eigentümer sind und das Recht haben, die Immobilie zu Bauzwecken zu nutzen - eventuell durch Architekten machen lassen oder einem Grundbuchauszug.
- Bei einem Zaun, der an eine Straße grenzt, müssen Sie sich eventuell auch mit dem Amt abstimmen.
Reichen Sie die oben genannten Unterlagen bei derselben Stelle ein, die die Baugenehmigung erteilt, d. h. bei dem Bauamt/Rathaus des Kreises wo Sie wohnen. Das Amt hat 4 Wochen Zeit, um Ihren Antrag zu prüfen. Innerhalb dieser Zeit kann das Amt Ihnen folgendes zukommen lassen:
- die so genannte Mängel-Entscheidung d. h. ein Schreiben, in dem sie angeben, was Sie in Ihrer Meldung ergänzen sollten
- eine Einspruchsentscheidung. Sobald Sie den Bescheid erhalten haben, können Sie den Zaun nicht mehr errichten, aber wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie einen Widerspruch einlegen.
Zaunbau: Wenn das Amt nicht antwortet
Wenn 4 Wochen vergangen sind und Sie kein Schreiben erhalten haben, können Sie eigentlich mit dem Bau des Zauns beginnen. Denken Sie aber daran, dass das Amt 4 Wochen Zeit hat, um einen Widerspruchsbescheid zu versenden, warten Sie also ein paar Tage länger, bevor Sie mit der Arbeit beginnen.
Oder besser: Sie können sich auch telefonisch vergewissern, dass Ihr Antrag angenommen wurde oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen. Sie erhalten dann eine schriftliche Bestätigung, dass die Anmeldung angenommen wurde.
Bau eines Zaun bis 1,5 m Höhe
Wenn Sie einen Zaun mit einer Höhe von bis zu 1,50 m errichten wollen, benötigen Sie oft keine Baugenehmigung oder Anmeldung. Befindet sich der Zaun oder ein Teil des Zauns am Rande einer Straße, müssen Sie möglicherweise nur die Formalitäten im Zusammenhang mit dem Zaunstandort und dem Tiefbauamt erledigen. Wenn Sie hingegen den Zaun zwischen Ihrem Grundstück und dem des Nachbarn errichten, müssen Sie keine Formalitäten mit den Behörden erledigen.
Vorher mit dem Nachbar sprechen - verhindert spätere Diskussionen
Denken Sie daran, beim Bau des Zauns nicht die Grundstücksgrenze zu verletzen und kein Zaunteil auf dem Grundstück Ihres Nachbarn zu errichten, wenn Sie nicht dessen Zustimmung haben. Wenn Sie einen Zaun aus Polen an der Grundstücksgrenze errichten, müssen Sie sich mit Ihrem Nachbarn einigen.
Wenn der Nachbar nicht mit dem Bau eines Zauns an der Grenze einverstanden ist, können Sie den Zaun nur auf Ihrem eigenen Grundstück errichten. In einer solchen Situation sollten Sie überlegen, ob Sie nicht einen größeren Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten sollten, damit es keine späteren Probleme gibt.
Fazit - Der Zaunbau mit Polen ein Kinderspiel
Zusammenfassend möchten wir erinnern, welche Schritte Sie vor dem Bau eines Zauns unternehmen sollten:
Wenn das Grundstück, das Sie umzäunen möchten, in einem Baugebiet liegt, für das ein örtlicher B-Plan verabschiedet wurde, prüfen Sie, ob dieser Plan Anforderungen an das Aussehen, der Höhe und den Standort von Zäunen enthält.
Wenn Sie einen Zaun an einer öffentlichen Straße errichten wollen, erkundigen Sie sich bei der Verwaltung, ob Sie den Standort des Zauns abstimmen und welchen Abstand Sie zur Straße einhalten müssen. Falls eine Vereinbarung erforderlich ist, sollten Sie diese vor dem Zaunbau einholen.
Falls der Zaun höher als 1,50 m sein soll, melden Sie den Bau beim Bezirksamt oder beim Gemeindeamt an und warten, bis das Amt Ihre Meldung akzeptiert.
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